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Artikel über Anbaugebiet

Das Anbaugebiet ist eine Herkunftsbezeichnung für Qualitätswein die sich auf ein genau gegrenztes Gebiet bezieht. Im deutschen Weingesetz wurde dieser Begriff 1971 festgesetzt. Anbaugebiete werden weiter in Bereiche und Großlagen und Einzellagen unterteilt. In Deutschland sind 13 Anbaugebiete für Qualitäts- und Prädikatweine festgelegt, siehe auch den Artikel Anbaugebiet.


Im österreichischen Weingesetz ist analog zum deutschen Anbaugebiet das Weinbaugebiet definiert. In der Schweiz findet der Ausdruck Rebbauzone Verwendung.


Im germanischen Herkunftsbezeichnugssystem ist im Unterschied zum romanischen Herkunftsbezeichnungssystem keine Aussage über den Weintyp, die Geschmacksrichtung oder die Herstellung des Weines gemacht.


Die ältesten urkundlich definierten Anbaugebiete betreffen den Portwein aus dem Dourogebiet (1756) und den Chianti-Classico der Toskana (1716).


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