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Artikel über Charta
Im Jahr 1984 wurde die Vereinigung Charta Rheingau von etwa 50 Weinbau-Betrieben im Rheingau von Berhard Breuer gegründet. Ihr Ziel ist die Pflege des klassischen Rheingauer Rieslings. Die trocken bis halbtrocken ausgebauten Weine dürfen nur aus Riesling gekeltert werden.
Die Vorgaben für Charta-Weine sind ein erhöhtes Mostgewicht, maximal 3 g/l Gesamt-Säure, ein begrenzter Anteil an Restzucker und zumindest 0,5 Prozent mehr Alkohol-Gehalt als die Standard-Vorgaben. Die Weine dürfen frühestens 18 Monate nach der Weinlese vermarktet werden. In einer Blindverkostung werden die Weine nochmals von einer Prüfungs-Kommission getestet.
Charta-Weine werden in klassischen braunen Schlegelflaschen abgefüllt. Man an sie an dem charakteristischen romanischen Bogen, der auf der Kapsel und auf dem Rückenetikett erscheinen darf.
Wenn die Rebstöcke einen Maximalertrag von 50 hl/ha liefern und der Wein mindestens zwei Jahre ausgebaut wurde, darf auf dem Etikett der Zusatz "aus klassifizierten ersten Lagen" erscheinen.

