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Artikel über Erstes Gewächs
Erstes Gewächs ist eine Qualitätsbezeichnung, die es seit 1999 im Rheingau ausschließlich für die Rebsorten Riesling und Spätburgunder aus klassifizierten Lagen gibt. Der Rheingauer Weinbauverband e.V. hat sie auf der Grundlage der Ausführungsverordnung zum Weingesetz vom 5. Oktober 1995 mit Zustimmung des Hessischen Weinbauministeriums zugelassen.
Voraussetzung zur Erzielung dieses Prädikats ist ein klimatisch begünstigter Standort und geeigneter Boden (Terroir). Hinzu kommen weitere Anbau- und Erzeugungskriterien wie z.B. ein spezieller Rebschnitt zur Mengenregulierung, selektive Handlese, trockener Ausbau und Mindestwerte von 83° Ochsle bei Riesling und 90° bei Spätburgunder.
Für Erste Gewächse klassifiziert sind ein Drittel der Rebflächen des Rheingaus (ca. 1100 ha).

