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Artikel über Flaschengärung
Bezeichnung für Sekt, der die zweite Gärung in einer Einzelflasche durchmacht. Die Hefe wird durch Filtration entfernt und der Sekt in neue Flaschen gefüllt.
Bei der traditionellen Flaschengärung mit dem Rüttelverfahren (méthode champenoise, méthode traditionelle) erfolgt die Gärung in der Original-Flasche, die mit einem Kronkorken oder einem Bidule verschlossen und in einen kühlen, nicht kalten, Keller (ca. 16 °C) neun Monate oder mehr sich selbst überlassen wird. Die Lagerzeit auf der Hefe ist vom Weingesetz vorgeschrieben und beträgt bei Flaschengärung mindestens 90 Tage.
Daneben ist auch die Gesamt-Herstelldauer weinrechtlich festgelegt. Diese gibt an, wie lange ein Sekt beim Hersteller gelagert werden muss, bevor der Sekt in den Handel gelangen darf. Beim Flaschengärverfahren ist eine Mindestherstelldauer von neun Monaten vorgeschrieben. Die nach der abgeschlossenen Reifung abgestorbenen Hefen werden durch einen speziell abgestimmten Rüttelprozess, die Remuage, im Flaschenhals aufkonzentriert.
Hierzu werden die Flaschen auf Rüttelpulte gesetzt. In diesen Rüttelpulten werden die Flaschen täglich einmal aufgerüttelt und um eine vorbestimmte Gradzahl gedreht. Aus der zunächst waagerechten Lagerung der Flaschen werden diese allmählich bei dem täglichen Rütteln in eine senkrechte Stellung übergeführt. Drehen, Rütteln und Neigen bewirken, dass die Hefe in den Flaschenhals rutscht, auch die Hefe, die sich irgendwo an den Flaschenwandungen festgesetzt hatte. Im Flaschenhals entwickelt sich ein Hefepfropf.
Statt der klassischen Rüttelpulte werden heutzutage vermehrt Maschinen eingesetzt, die einen Satz von ca. 200 Flaschen in einer Gitterbox um zwei Achsen bewegen, drehen, und neigen.

