WeinWiki

Artikel über Qualitätsstufen

Das Deutsche Weingesetz enthält folgende Qualitätsanforderungen und Bestimmungen:



  • Tafelwein muss über mindestens 8,5 Volumenprozent Alkohol verfügen.

  • Landwein ist ein gehobener Tafelwein mit gebietstypischem Charakter.

  • Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (Q.b.A.) muss bestimmte charakteristische Merkmale des Anbaugebiets aufweisen. Das Etikett ist mit einer amtlichen Prüfungsnummer versehen. Classic oder Selection sind keine Prädikate, sondern die Beschreibung für Qualitätsweine mit harmonisch trockenem Geschmacksprofil. (mind. 57° Öchsle im Rheingau)

  • Qualitätswein mit Prädikat: Das minimale Mostgewicht für die verschiedenen Prädikate variiert je nach Anbaugebiet und Rebsorte. Als Richtwerte können gelten:

    • Kabinett mind. 67° Öchsle (mind. 73° im Rheingau)

    • Prädikat Spätlese mind. 76° Öchsle (mind. 85° im Rheingau)

    • Auslese mind. 83° Öchsle (mind. 95° im Rheingau)

    • Prädikat Beerenauslese/Eiswein mind. 110° Öchsle (mind. 125° im Rheingau)

    • Prädikat Trockenbeerenauslese mind. 150° Öchsle verlangt Handlese.

    • Eiswein benötigt das gleiche Mindestmostgewicht wie die Beerenauslese, zudem müssen die Trauben bei der Lese gefroren sein (-7° C) und in gefrorenem Zustand ausgepresst werden. (mind. 125° Öchsle im Rheingau)



An Tafelweine und Landweine werden nur geringe Anforderungen bezüglich Alkoholgehalt, Mostgewicht und Herkunft gestellt. Allerdings werden auch einige der Spitzenweine der jeweiligen Regionen als einfache Tafelweine deklariert, wenn sie beispielsweise wegen der angebauten Rebsorte per Gesetz nur als Tafelwein bezeichnet werden dürfen.


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