WeinWiki

Artikel über Weingesetz

Geschichte
Der römische Kaiser Domitian (51-96) verhängte im Jahre 92 das Verbot, in den Provinzen außerhalb von Italien Rebstöcke anzupflanzen bzw. bestehende Weinberge zum Teil zu roden. Kaiser Probus (276–282) hob dieses Verbot wieder auf, er erlaubte im Jahre 280 "allen Galliern, Spaniern und Briten, Reben zu besitzen und Wein herzustellen".


Eine erste "Ordnung und Satzung über den Wein" des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation erging auf dem Reichstag von 1498 zu Freiburg im Breisgau. Weinfälschungen sollte dadurch entgegengewirkt werden.


Weingesetze wurden erlassen



  • 1892 (Vorschriften gegen Weinfälschungen, Legalisierung der Zuckerung in Ausnahmefällen),
  • 1901 (Festlegung von Anbauflächen, Rebsortenauswahl und Weinbereitung),
  • 1909 (erste gesetzliche Definition von Wein, Neuregelung der Weinverbesserung, Abtrennung der Weinkontrolle von der Lebensmittelkontrolle, Einführung von Buchführungspflichten der Winzer, Festlegung von bestimmten Anbaugebieten),
  • 1930 (Vorschriften über die Weinbereitung),
  • 1971 (Einführung von drei Güteklassen für Wein: Tafelwein, Qualitätswein, Qualitätswein mit Prädikat, die Güteklassen bestimmen sich nach Öchslegraden, der Qualitätswein wird amtlich chemisch und sensorisch geprüft und erhält eine amtliche Prüfungsnummer) und
  • 1994
  • Eine Novellierung des Weingesetzes erfolgt voraussichtlich 2007.


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